Sonnenstrom vom Kirchendach ist ab sofort möglich
Anträge für die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf Dächern von Sakralbauten sind im Bistum Limburg nun genehmigungsfähig. Ein Beschluss, der dies bisher ausgeschlossen hat, wurde aufgehoben. Die bisher gültige Regelung basierte auf einem Beschluss der Verwaltungskammer des Bistums aus dem Jahr 2008, der mit Rücksicht auf die Sakralität der Gebäude getroffen wurde.
„Die Entscheidung war überfällig. Sie passt zu unseren Bestrebungen, immer mehr für den Klimaschutz zu tun und den Kirchengemeinden dazu die nötigen Handlungsspielräume zu geben“, sagt Generalvikar Wolfgang Pax dazu.
Es gibt eine Vielzahl von Dachflächen auf kirchlichen Immobilien, bei denen Photovoltaik-Anlagen schon lange machbar sind. Nun kommt die Möglichkeit für Sakralbauten hinzu. Bei der Entscheidungsfindung spielen verschiedene Aspekte eine Rolle. Grundsätzlich sollte immer hinterfragt werden, inwiefern der erzeugte Strom am Standort selbst benötigt wird. Sakrale Räume befinden sich manchmal in Gebäudekomplexen, die unterschiedlich genutzt werden. Kirchen und Kapellen haben unterschiedliche Baustile und Höhen, die Beschattung ist entsprechend hoch oder gering, die Dacheindeckung und auch die statischen Möglichkeiten des Daches sind zu beachten und nicht zuletzt spielen Fragen des Denkmalschutzes eine Rolle.
Eine gute Balance ist wichtig
Daher werden Entscheidungen zur Errichtung einer PV-Anlage und zur Nutzung des erzeugten Sonnenstroms immer im Einzelfall zu treffen sein. Bereits in der Vergangenheit wurden Photovoltaikanlagen im Bistum Limburg erstellt, aktuell werden bei Dachsanierungen und neu zu errichteten Gebäuden geprüft, inwieweit eine Photovoltaikanlage sinnvoll und zielgerichtet betrieben werden kann. Gerade bei Neubauprojekten, unter anderem im Bereich der Kitas und Schulen, hier ist zum Beispiel der Neubau der Ketteler LaRoche Schule in Oberursel zu nennen, sind Photovoltaikanlagen bereits umgesetzt oder geplant.
„Wie bei allen wichtigen Werten ist eine gute Balance zwischen Klima- und Denkmalschutz zu finden. Insbesondere Kirchen haben oft durch die West-Ost-Ausrichtung des Kirchenschiffes eine große nach Süden ausgerichtete Fläche“, erläutert Pax und fügt hinzu: „Die jetzt getroffene Entscheidung dient dem Klimaschutz und ist daher eine gute Nachricht zur Bewahrung der Schöpfung. Gleichzeitig wissen wir, dass wir vor großen Herausforderungen stehen und noch viele weitere Schritte folgen müssen.“